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Verlobung
In der Verlobung geben die Parteien ein gegeseitiges Eheversprechen ab. Allerdings kann die Ehe gestützt auf eine Verlobnung nicht erzwungen werden. Die Verlobung bewirkt eine Treuepflicht analog zur familienrechtlichen Treuepflicht. Des weiteren gelten Verlobte als nahestehende Personen bzw. als Angehörige.
Die Verlobung wird aufgelöst durch die Eheschliessung, die Unmöglichkeit der Eheschliessung, den Rücktritt und die einvernehmliche Auflösung. Allfällige gegenseitig ausgerichtete Geschenke sind zurückzugeben. Ebenfalls sind Auslagen zurückzuerstatten, welche in guten Treuen auf die bevorstehende Eheschliessung getätigt wurden.