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Auflösung der Ehe

Tod eines Ehegatten

Mit dem Tod eines Ehegatten wird die Ehe aufgelöst. Dies ist so selbstverständlich, dass dieser Fall im ZGB überhaupt nicht festgehalten ist.


Scheidung

Zu Lebzeiten der Eheleute kann die Ehe mittels Scheidung aufgehoben werden. Zur Scheidung führen zwei Wege.

Sind sich die Ehepartner über die Scheidung einig, dann kommt es zur Scheidung auf gemeinsames Begehren. Die Scheidungswilligen können auf diese Weise auch zur Scheidung gelangen, wenn sie zwar über die Scheidung an sich einig sind, nicht aber über die Nebenfolgen (Unterhalt, Kinderzuteilung, güterrechtliche Auseinandersetzung usw.). In diesem Fall entscheidet der Richter über die Nebenfolgen.

Verweigert ein Ehegatte die Zustimmung zur Scheidung, dann muss eine Scheidungsklage eingereicht werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Eheleute schon seit mehr als zwei Jahre getrennt leben oder wenn die Fortführung der Ehe (wie auch das Abwarten der zweijährigen Trennungsfrist) aus objektiven Gründen nicht zumutbar ist.


Das Hauptziel der Scheidung ist die Auflösung der Ehe. Daneben sind jedoch auch eine Reihe von Nebenfolgen der Scheidung zu regeln.


Eine Ehe kann nur vom Gericht geschieden werden. Zusändig ist das Gericht am Wohnort eines Ehepartners.